OPA soll es richten

Ein ganzheitlicher Plan für den Artenschutz

Der "One Plan"-Ansatz, One-Plan-Approach, für den Artenschutz besteht in der Entwicklung von Bewirtschaftungsstrategien und Erhaltungsmaßnahmen durch alle verantwortlichen Parteien. Er gilt für alle Populationen einer Art. Er ist unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets befinden.

Warum jeder Zoo einen OPA braucht

Traditionell verläuft die Planung des Artenschutzes auf zwei parallelen, aber getrennten Wegen. Feldbiologen, Wildtiermanager und Naturschützer überwachen Wildpopulationen und entwickeln Erhaltungsstrategien und -maßnahmen, um bedrohte Arten zu erhalten. Hier wird von In-situ-Maßnahmen gesprochen. Also Ansätzen, die direkt im Lebensraum verortet sind. Parallel entwickelt die Zoo- und Aquariengemeinschaft langfristige Ziele für die Erhaltung von Ex-situ-Populationen. Also Maßnahmen, die außerhalb des natürlichen Lebensraumes stattfinden. Der One-Plan-Ansatz zielt darauf ab, diese beiden Ansätze zu vereinen, was zu einem umfassenden Erhaltungsplan für eine Art führt. der dazu beiträgt, die Kluft zwischen Wild- und Populationen in menschlicher Obhut zu überbrücken

Der One-Plan-Ansatz für den Artenschutz ist die Entwicklung von Managementstrategien und Erhaltungsmaßnahmen durch alle verantwortlichen Parteien für alle Populationen einer Art. Dieser ganzheitliche Rahmen für die Artenschutzplanung wurde von der Conservation Planning Specialist Group (CPSG) der IUCN Species Survival Commission entwickelt.

Die Aufgabe der CPSG besteht darin, bedrohte Arten zu retten, indem sie die Wirksamkeit der Erhaltungsmaßnahmen weltweit erhöht. Die Gruppe setzt seit über 40 Jahren wissenschaftlich fundierte, gemeinschaftliche Prozesse ein, die Menschen mit unterschiedlichen Perspektiven und Kenntnissen zusammenbringen, um positive Veränderungen im Naturschutz zu bewirken.

Gut konzipierte und durchgeführte Artenschutzplanung

Der One-Plan-Ansatz ist auch als "integrierte Erhaltungsplanung" bekannt und beinhaltet die direkte Einbeziehung möglichst vieler Interessengruppen - Fischer, Landwirte, lokale Gemeindevertreter, Naturschutzwissenschaftler, Vertreter einschlägiger NROs, staatliche Wildtiermanager und andere Experten mit einschlägigem Fachwissen, wie z. B. Tierärzte und Zoologen - in Verbindung mit einer wissenschaftlich fundierten Entscheidungsfindung zur Erstellung eines Aktionsplans zur Erhaltung von Arten oder Populationen (Byers et al. 2013).

Die integrierte Erhaltungsplanung macht sich eine Vielzahl von Hintergründen und Fachkenntnissen zunutze. Interessenvertreter und Erhaltungswissenschaftler arbeiten zusammen, um dringend benötigte Erhaltungsmaßnahmen zu erwägen. Die Palette der in Betracht gezogenen potenziellen Erhaltungsmaßnahmen kann sowohl In-situ- als auch Ex-situ-Maßnahmen umfassen. Der daraus resultierende Aktionsplan gilt als integrierter Erhaltungsplan. Das gilt auch dann, wenn nach sorgfältiger Prüfung aller verfügbaren Ressourcen keine Ex-situ-Erhaltungsmaßnahmen als gerechtfertigt oder notwendig erachtet werden.

Eine wissenschaftlich fundierte, die Interessengruppen einbeziehende und partizipative Erhaltungsplanung hilft, den Rückgang bedrohter Arten aufzuhalten.

In einer Arbeit von Lees et al. (2021) wurden die Auswirkungen von Erhaltungsplanungsinitiativen für 35 Artenschutzpläne bewertet, die in 23 Ländern über einen Zeitraum von 13 Jahren abgeschlossen wurden. Dabei wurden Informationen aus der IUCN SSC-Datenbank verwendet und mit unabhängig erstellten Bewertungen des Aussterberisikos auf der Roten Liste abgeglichen.

In dieser Studie wurde der prognostizierte Gesamttrend des Aussterbens ohne Planung mit dem beobachteten Trend nach der Planung verglichen. Nach der Planung setzte sich der Rückgang der bedrohten Arten fort, verlangsamte sich jedoch allmählich und kehrte sich dann um. Innerhalb von 15 Jahren ist ein Aufwärtstrend zur Erholung zu verzeichnen. Keine Art ist ausgestorben. Simulationen ergaben, dass die Ergebnisse ohne die Planungsmaßnahmen schlechter ausgefallen wären. Mehrer Arten wären in diesem Zeitraum demnach ausgestorben.

Eine gut konzipierte und durchgeführte Artenschutzplanung, die sich an die sieben Grundprinzipien der CPSG hält, kann bestehende Bemühungen verbessern und zu mehr Ehrgeiz, Zusammenarbeit und Ressourcen anregen. Dieser Philosophie liegt die Verpflichtung zum One-Plan-Ansatz zugrunde: die gemeinsame Entwicklung von Managementstrategien und Erhaltungsmaßnahmen durch alle verantwortlichen Parteien, um einen umfassenden Erhaltungsplan für die Art zu erstellen. Das Ergebnis ist ein integrierter Erhaltungsplan. Er mobilisiert alle Fähigkeiten und Ressourcen, die für bedrohte Arten zur Verfügung stehen, und gibt ihnen eine bessere Chance auf eine Zukunft in der Natur gibt.

Die IUCN Species Survival Commission hat die "Guidelines on the Use of Ex-situ Management for Species Conservation" (IUCN 2014) veröffentlicht, die von CPSG-Mitgliedern in Zusammenarbeit mit Vertretern aller SSC-Unterausschüsse entwickelt wurden. Darin wird erläutert, ob, wann und wie Ex-situ-Maßnahmen in einem Artenschutzplan eingesetzt werden sollten. Welche Rolle(n) könnten die Ex-situ-Maßnahmen spielen? Wie können diese Aktivitäten sorgfältig in den Gesamterhaltungsplan für die Art integriert werden. Diese Integration kann den Umweltschutz optimieren, um das Risiko des Aussterbens zu verringern. Solche Maßnahmen müssen von Fall zu Fall bewertet werden, einschließlich einer risikoaversen Kosten-Nutzen-Analyse, Transparenz und der Beteiligung einer Vielzahl von Interessengruppen.

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