Zoo-Ordnung
Für Besucher*innen des Allwetterzoos Münster der Westfälischer Zoologischer Garten GmbH
Tiere und Pflanzen – egal wie groß oder klein – verdienen unseren Respekt!
Tiere und Pflanzen leisten einen unersetzlichen Beitrag im ewigen Kreislauf des Lebens auf unserem einzigartigen Planeten. Über die weltweiten Ökosysteme sind wir untrennbar mit ihnen verbunden. Unser Handeln beeinflusst ihr Leben: an Land, im Wasser, in Wäldern, Wüsten und Mooren. Der Allwetterzoo bietet die Gelegenheit, viele Tierarten kennenzulernen, die keine guten Lebensbedingungen mehr in ihrem natürlichen Lebensraum vorfinden. Er beteiligt sich an Zucht-, Schutz- und Auswilderungsprogrammen gefährdeter Arten – weltweit und hier vor Ort.
Umso wichtiger ist der Zooleitung des Allwetterzoos ein stets respektvolles Verhalten der Besucher*innen gegenüber den hier lebenden Tieren und Pflanzen. Aber auch gegenüber ihren Mitarbeiter*innen und anderen Besucher*innen wünscht sich die Zooleitung ein achtungsvolles Miteinander.
Diesem Anliegen dient die nachstehende Zoo-Ordnung, die mit Erwerb einer Eintrittskarte und dem Betreten des Geländes des Allwetterzoos Münster in ihrer jeweils geltenden Fassung für alle Besucher*innen verbindlich ist:
Unsere Regeln für deinen Zoobesuch
AUFENTHALT
Betritt den Allwetterzoo nur mit einer gültigen Eintrittskarte an den gekennzeichneten Eingängen. Bitte verlasse das Gelände unaufgefordert spätestens mit Ende der Öffnungszeit.
VERHALTEN GEGENÜBER DEN TIEREN
Verhalte dich jederzeit respektvoll und ruhig. Die Devise lautet: beobachten statt beeinflussen – und nicht füttern.
SICHERHEIT
Folge immer den Anweisungen des Zoopersonals! Gefährliche Gegenstände, offenes Feuer (auch Kerzen und Wunderkerzen), Ballspiele, Luftballons, ferngesteuerte Fahrzeuge und ähnliches darfst du nicht mit in den Zoo bringen. Auf das Abspielen von Musik musst du im Zoo verzichten. Tretautos, Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter, Segways, Skates, Skateboards, Schlitten u. Ä. kannst du aus Sicherheitsgründen nicht mit in den Allwetterzoo nehmen.
RAUCHEN
Bitte beachte, dass in allen Tierhäusern und geschlossenen Räumen ein Rauchverbot besteht. Grundsätzlich ist im Allwetterzoo der Cannabis-Konsum nicht gestattet.
WEGE UND ABSPERRUNGEN
Bleibe auf den Wegen und übersteige keine Absperrungen. Kinder dürfen nicht auf Gehege-Abgrenzungen gesetzt werden!
AUFSICHT
Nehmt als Eltern, Lehrpersonal und Begleitpersonen eure Aufsichtspflicht sorgfältig wahr. Unser Zoo-Personal übernimmt diese Aufgabe nicht.
HUNDE
Führe deinen Hund an der kurzen Leine und halte ihn stets in deinem direkten Einflussbereich. Achte auf die Betretungsverbote mancher Anlagen für Hunde und entsorge den Hundekot.
FOTOGRAFIEREN / FILMEN
Für dich privat darfst du gerne fotografieren und filmen. Beachte dabei jedoch das Persönlichkeitsrecht der anderen und die Blitzverbote bei den Tieren!
SCHADEN UND FUNDBÜRO
Einen erlittenen Schaden meldest du an den Kassen. Dort findest du auch das Fundbüro, wenn du etwas abgeben möchtest oder Verlorenes suchst.
BENUTZUNG DER EINRICHTUNGEN
Nutze unsere Bänke, Tische und andere Einrichtungsgegenstände pfleglich und nur für ihren Bestimmungszweck. Müll gehört in die Mülleimer!
PARKEN
Beachte die Straßenverkehrsordnung auf den Parkflächen und vergiss das Bezahlen unseres kostenpflichtigen Parkplatzes nicht.
HAUSVERBOT
Beachtest du die Anweisungen unseres Zoo-Personals oder unsere Zoo-Ordnung nicht, kannst du vom Zoogelände verwiesen werden.
LEISTUNGSUMFANG
Manchmal können wir dir leider nicht ermöglichen, alles im Zoo zu sehen – z. B. wegen Tierarzt-Einsätzen, Transporten, Wetterbedingungen oder Baustellen.
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
Die Geschäftsleitung
Münster, 31. Juli 2024