Zoos weisen Tierarzneimittelgesetz als ungeeignet zurück
„Wenn das neue Tierarzneimittelgesetz so kommt, wie momentan vom Ministerium vorgeschlagen, ist das ein ganz bewusst in Kauf genommener Rückschritt für den Tierschutz“, sagt der Präsident des Verbandes der Zoologischen Gärten (VdZ), Jörg Junhold, selbst promovierter Tierarzt und Zoodirektor in Leipzig. „Angesichts der zahlreichen und über viele Jahre formulierten Hinweise seitens der Veterinäre und verschiedener Verbände fehlt mir jedwedes Verständnis für die
„Wenn das neue Tierarzneimittelgesetz so kommt, wie momentan vom Ministerium vorgeschlagen, ist das ein ganz bewusst in Kauf genommener Rückschritt für den Tierschutz“, sagt der Präsident des Verbandes der Zoologischen Gärten (VdZ), Jörg Junhold, selbst promovierter Tierarzt und Zoodirektor in Leipzig. „Angesichts der zahlreichen und über viele Jahre formulierten Hinweise seitens der Veterinäre und verschiedener Verbände fehlt mir jedwedes Verständnis für die
Nichtberücksichtigung der Fachexpertise seitens der Regierung.“
Bei dem Gesetzentwurf, der wahrscheinlich in der kommenden Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag behandelt werden soll, entzündet sich die Kritik der Zoogemeinschaft an zwei entscheidenden Punkten.
Zum einen geht es um den Zugang zu hochwirksamen Narkosemitteln für Tiere. „Wenn wir Tiere betäuben müssen, funktioniert das generell wie bei Menschen: Die schnelle Einleitung einer Tiefschlafphase ist die schonendste Variante für den Patienten“, sagt Verbandspräsident Junhold. „Anders als in der Humanmedizin haben wir aber eine enorme Bandbreite an Spezies mit den unterschiedlichsten Rezeptoren. Das heißt, was für ein Rind zu einer sofortigen Betäubung führt, kann selbst ein kleineres Schwein noch nicht einmal verlangsamen.“ Vor dem Hintergrund von rund 200.000 Wirbeltieren allein in den Zoos des Verbandes sei es wichtig, immer genau die richtigen Mittel parat zu haben, um Tiere und Mitarbeiter nicht unnötigen Gefahren auszusetzen. Allerdings wird das neue Gesetz dies im großen Umfang verhindern, denn oft genug kommen die fachlich anerkannten Mittel aus sogenannten Drittländern – also von außerhalb der EU. Nicht wegen ihrer Eignung, die fachlich überhaupt nichts zur Diskussion steht, sondern allein wegen ihrer Herkunft dürften sie mit der Gültigkeit des neuen Gesetzes nicht nach Deutschland eingeführt werden.
Für international gültige Therapiestandards
„Wenn ich zum Beispiel an unsere Elefanten denke, gibt es eigentlich nur ein Mittel, was nach unserer jahrzehntelangen Expertise und evaluierter Lehrmeinung sicher wirkt – Etorphin“, sagt Jörg Junhold. „Läuft alles wie es soll, liegt der Dickhäuter je nach Dosierung nach zwei bis zehn Minuten im Tiefschlaf am Boden. Durch diese kurze Phase ist die Zeit, in der er irritiert agieren und mit seiner Masse und seiner Kraft sich oder auch die Pfleger unter Umständen in Gefahr bringen kann, überschaubar. Leider wird Etorphin in Südafrika produziert und wird für deutsche Tierärzte auch nach der Gesetzesnovelle nicht zu beschaffen sein.“
Besonders frappierend: Während es auf EU-Ebene ähnlich vorgegeben ist, wird dort aber ab dem 1. Januar der sogenannte Therapienotstand anerkannt werden. Das heißt, dass im Falle von Mitteln ohne wirksame Alternativen aus EU-Ländern dennoch auf die Produkte aus Drittländern zurückgegriffen werden darf. „Dass wir das im vorliegenden Gesetzentwurf nach jahrelangen Hinweisen nicht hinbekommen, ist in meinen Augen ein Armutszeugnis für das Zooland Deutschland“, sagt Verbandspräsident Jörg Junhold. „Statt – wie weltweit üblich – die besten und sichersten Medikamente für unsere Tiere einsetzen zu können, sollen wir es mit hohen Dosen anderer Mittel probieren? Um zu riskieren, dass das Tier nur halb betäubt ist, unter Umständen bei langwieriger Einleitung krampft oder gleich gar nicht mehr aus der Narkose aufwacht, da auch die bekannten Gegenmittel nicht importiert werden dürfen? Eine sichere und schnelle Betäubung von Zootieren ist absolut im Sinne des Tieres und hat für uns Experten einen hohen Stellenwert, der offenbar in der politischen Betrachtung keine Berücksichtigung fand.“
Zweiter großer Kritikpunkt
Die Zoogemeinschaft ist frustriert, weil der beschriebene Zustand schon ein paar Jahre anhält und mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz – wie immer wieder in Aussicht gestellt – endlich ein Ende finden sollte. „Das heißt also, entweder handelt der Tierarzt nach bestem Wissen und Gewissen und steht damit mit mindestens einem Bein im Gefängnis oder er riskiert ganz bewusst das Wohlbefinden und Leben seiner Patienten und Mitarbeiter“, sagt Jörg Junhold. „Und ich dachte, der Tierschutz wäre seit fast 20 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel festgeschrieben.“
Der zweite große Kritikpunkt entzündet sich an der Einordnung von Zootieren durch den Gesetzesentwurf als potenzielle Lebensmittel. „Man will verständlicherweise verhindern, dass Tiere, denen bestimmte Medikamente gegeben wurden, verzehrt werden“, sagt Sven Hammer, Präsident des Verbands der Zootierärzte und Tierparkdirektor in Görlitz. „Und natürlich sind auch unsere Wisente, Yaks und Bisons letzten Endes Rinder, aber selbstverständlich werden diese niemals auf einem Teller landen.“ Weil sie dennoch vom Ministerium als potenzielle Nahrung eingestuft werden, bleibt eigentlich nur der Rückgriff auf für Nutztiere zugelassene Mittel mit beschränkter Wirkung. „Das beeindruckt dann einen Bison eher kaum“, sagt Sven Hammer. „Was der Entwurf des Ministeriums auch negiert: Natürlich werden unsere Tiere in der Regel deutlich älter als normale Nutztiere, das heißt wir müssen auch typische Alterserscheinungen behandeln. Und es tut in der Seele weh, wenn man ein Yak mit Arthrose eben nicht behandeln darf, wie es vollkommen richtig wäre, sondern unnötiges Leiden beobachten muss.“ Vor dem Hintergrund einer bereits lange funktionierenden Ausnahmeregelung für Pferde und Kaninchen fragen sich Jörg Junhold und Sven Hammer, warum die Zootiere derartig anders behandelt werden. „Wir haben hierzulande den sogenannten Equidenpass“, erklärt Junhold. „Damit sind alle Pferdebesitzer ausgestattet und können darin festlegen, dass das Tier als nichtlebensmittelliefernd gilt. Denn natürlich wird die übergroße Mehrheit ihrer Tiere nicht verzehrt, selbst wenn es einen kleinen Markt für Pferdefleisch gibt. Und wer den Pass entsprechend ausgefüllt hat, kann sein Tier auch bestmöglich versorgen lassen, sprich: mit allen zugelassene Tierarzneimitteln. Bei Kaninchen ermöglicht die sogenannte Haltererklärung die Behandlung mit allen Medikamenten. Es gibt also schon Ausnahmen von der Lebensmittelregelung, warum nicht auch für unsere seltenen und teilweise bedrohten Tiere?“
Die Botschaft der zoologischen Gärten ist eindeutig. „Überarbeiten Sie den Entwurf bitte mit Augenmaß“, sagt Junhold in Richtung des Ministeriums. „Wir wollen nur das Beste für unsere Tiere, also lassen Sie bitte international gültige Therapiestandards auch in Deutschland zu.“
Über den VdZ
Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. mit Sitz in Berlin ist die führende Vereinigung wissenschaftlich geleiteter Zoologischer Gärten mit Wirkungsschwerpunkt im deutschsprachigen Raum. Der 1887 gegründete VdZ ist der weltweit älteste Zoo-Verband und gab den Anstoß zur Gründung des Weltzooverbandes (WAZA). Aktuell gehören zum VdZ 71 Mitgliedszoos in Deutschland, Schweiz, Österreich und Spanien.