Zoo-Ordnung
Für Besucher*innen des Allwetterzoo Münster der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
Tiere und Pflanzen – egal wie groß oder klein – verdienen unseren Respekt!
Tiere und Pflanzen leisten einen unersetzlichen Beitrag im ewigen Kreislauf des Lebens auf unserem einzigartigen Planeten. Über die weltweiten Ökosysteme sind wir untrennbar mit ihnen verbunden. Unser Handeln beeinflusst ihr Leben: an Land, im Wasser, in Wäldern, Wüsten und Mooren - weltweit und hier vor Ort.
Der Allwetterzoo bietet die Gelegenheit, viele Tierarten kennenzulernen, die keine guten Lebensbedingungen mehr in ihrem natürlichen Lebensraum vorfinden. Er beteiligt sich an Zucht-, Schutz- und Auswilderungsprogrammen gefährdeter Arten – weltweit und hier vor Ort.
Umso wichtiger ist der Zooleitung des Allwetterzoos ein stets respektvolles Verhalten der Besucher*innen gegenüber den hier lebenden Tieren und Pflanzen. Aber auch gegenüber ihren Mitarbeiter*innen und anderen Besucher*innen wünscht sich die Zooleitung ein achtungsvolles Miteinander.
Diesem Anliegen dient die nachstehende Zoo-Ordnung, die mit Erwerb einer Eintrittskarte und dem Betreten des Geländes des Allwetterzoos Münster in ihrer jeweils geltenden Fassung für jedermann verbindlich ist:
- Der Allwetterzoo darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder Freikarte an den gekennzeichneten Eingängen während der regulären Öffnungszeiten betreten werden; nur in diesem Zeitraum ist der Aufenthalt gestattet. Ausgenommen sind Sonderveranstaltungen. Jede*r Besucher*in ist – außer bei der Durchführung von Sonderveranstaltungen – verpflichtet, spätestens mit Ende der Öffnungszeit das Gelände des Allwetterzoos unaufgefordert zu verlassen.
- Die Eintrittskarten sind online oder an den gekennzeichneten Eingängen zu erwerben. Sie sind während des gesamten Aufenthalts im Allwetterzoo mitzuführen und auf Verlangen autorisiertem Zoo-Personal unverzüglich vorzuzeigen. Tageskarten berechtigen zum einmaligen Besuch des Allwetterzoos. Sie verlieren mit Verlassen des Geländes des Allwetterzoos ihre Gültigkeit. Ein erneuter Zutritt kann nicht verlangt werden. Online erworbene Tageskarten sind ab dem Kauf 36 Monate gültig und können in diesem Zeitraum an einem beliebigen Tag eingelöst werden. Eine Jahreskarte ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar. Ihre Gültigkeit beläuft sich auf 365 Tage, beginnend mit dem Tag des ersten Besuches im Allwetterzoo.
- Personalisierte Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Inhaber*innen von nicht übertragbaren Karten, z.B. Jahreskarten, haben auf Verlangen ihre Identität durch einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild am Eingang nachzuweisen. Personen, die ihre personalisierte Karte oder andere nicht übertragbare Eintrittskarten widerrechtlich an Dritte weitergeben oder versuchen, den Eintritt zu manipulieren, verlieren die Eintrittsberechtigung für die Laufzeit der Karte. Die missbräuchlich benutzte Karte wird eingezogen, der/die Inhaber*in künftig vom Bezug der Eintrittskarten ausgeschlossen. Die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH erstattet Strafanzeige. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie ein Hausverbot bleiben vorbehalten.
- Für Eintrittskarten gilt stets der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Erwerbs. Etwaige Preisdifferenzen zwischen Kaufpreis und aktuellem Preis werden nicht erstattet bzw. nachgefordert.
- Beim Erwerb etwaig ermäßigter Eintrittskarten (z.B. für Schüler*innen/Studierende/Rentner*innen/Schwerbehinderte) ist ein entsprechender Nachweis beizubringen. Der Allwetterzoo behält sich vor, Angaben auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, so z.B. bei Altersangaben. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachträglich entrichtet werden.
- Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Leistung (z.B. die Präsentation bestimmter Tierarten, Zugang zu bestimmten Tierhäusern oder die Nutzung bestimmter Attraktionen). Der Allwetterzoo behält sich vor, mit Rücksicht auf seine Tiere oder aus sonstigen berechtigten Gründen (z.B. Wartungs- und Bauarbeiten, Wetterbedingungen, Sonderveranstaltungen etc. pp.) den Zugang zu bestimmten Bereichen einzuschränken.
- Der Allwetterzoo haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl von Eintrittskarten
- Das Betreten der Tieranlagen ist verboten.
- In allen Tierhäusern und geschlossenen Räumen herrscht Rauchverbot. Grundsätzlich besteht im Allwetterzoo überall ein Verbot für den Cannabis-Konsum.
- Das Entfachen von Feuer wie auch das Anzünden von Kerzen, Wunderkerzen, das Abschießen von Böllern und Feuerwerkskörpern et pp. ist untersagt. Unnötiger Lärm und Störungen jedweder Art sind zu vermeiden und zu unterlassen.
- Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen jeglicher Art ist auf dem Zoogelände nicht gestattet.
- Ballspiele sowie das Mitführen von Luftballons, Bumerangs u. Ä. sind im Allwetterzoo aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Das gleiche gilt für den Betrieb ferngesteuerter Fahr- und Flugzeuge, von Drohnen sowie das das Benutzen von Musikgeräten sowie Musikinstrumenten.
- Der Besitz, der Handel, die Weitergabe und der Konsum illegaler Drogen ist uneingeschränkt untersagt. Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos strafrechtlich verfolgt. Grundsätzlich besteht im Allwetterzoo überall ein Verbot für den Cannabis-Konsum.
- Das Mitbringen eines Dreirades, eines Laufrades oder eines Rollers für Kleinkinder bis zu vier Jahren ist gestattet. Die ständige Beaufsichtigung des Kleinkindes sowie die Sicherheit anderer Besucher*innen obliegt der Aufsichtsperson. In Tierhäusern und auf begehbaren Anlagen sowie in extra gekennzeichneten Bereichen ist das Benutzen dieser Räder aus Rücksicht auf andere Besucher*innen untersagt. Tretautos, Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter, Segways, Skates, Skateboards, Rollschuhe, Schlitten u. Ä. dürfen dagegen aus Sicherheitsgründen nicht mitgeführt und benutzt werden. Sie müssen außerhalb des Geländes des Allwetterzoos bleiben.
- Personen, die gegen die vorgenannten Bestimmungen verstoßen, wird, insbesondere wenn sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, der Zutritt zum Zoogelände verweigert bzw. werden des Geländes verwiesen. Den Anordnungen des Zoopersonals ist auch insoweit uneingeschränkt unverzüglich Folge zu leisten. Der Allwetterzoo behält sich vor, diese Person auch zukünftig vom Zoobesuch auszuschließen (Hausverbot).
- Das Beeinflussen der normalen Verhaltensabläufe von Tieren ist untersagt. Hierzu gehört auch das Klopfen an Scheiben von Tiergehegen, das Bewerfen der Tiere, auffälliges Winken, Lichtblitze, lautes Rufen u. Ä., um die Tiere aus sich aufmerksam zu machen. Schirme, Stöcke oder Ähnliches sond nicht in die Reichweite der Tiere zu halten. Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art in die Gehege oder Wasserbecken ist untersagt. Den Besucher*innen ist aus Sicherheitsgründen insbesondre auch untersagt, Körperteile (z. B. Hände und Füße) durch die Gitter der Tiergehege zu stecken.
- Das Füttern, Berühren und Streicheln der Tiere ist, sofern nicht ausdrücklich erlaubt, verboten. Ausgenommen sind ferner organisierte Aktionen mit Anwesenheit des Zoopersonals.
- Jeder Fall von Tierquälerei wird strafrechtlich verfolgt und mit einem sofortigen Hausverbot geahndet.
- Das Verlassen der ausgeschilderten Besucherwege und der ausdrücklich für Besucher*innen zugänglich gemachten Bereiche ist untersagt. Es ist nicht gestattet, Sicherheitsabsperrungen sowie Barrieren zu be- und zu übersteigen oder Kinder auf Gehegeabgrenzungen zu setzen. Der Allwetterzoo behält sich vor, Personen, die diesem Verbot zuwiderhandeln, des Zoogeländes zu verweisen und auch zukünftig vom Zubesuch auszuschließlich (Hausverbot).
- Das Betreten der Grünanlagen und das Abreißen von Blättern oder Zweigen ist untersagt. Teile vieler Pflanzen sind giftig für Menschen und Tiere.
- Kinder unter 12 Jahren und solche Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die Zoo-Ordnung beachten zu können, bzw. die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung wenigstens einer volljährigen, aufsichtspflichtigen und aufsichtsberechtigten Person auf dem Gelände des Allwetterzoos bewegen.
- Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht haften die aufsichtspflichtigen Personen für alle Schäden, die durch eine Verletzung der gesetzlichen Aufsichtspflicht sowie durch Missachtung der Regelungen der Zoo-Ordnung entstehen.
- Die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH sowie ihre Mitarbeiter*innen übernehmen keine Aufsichtspflichten gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen gemäß lit. a., sie überwacht ausschließlich die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten und ggf. bestehender Nutzungsbedingungen für Attraktionen.
- Die Mitnahme anderer Tiere als Hunde ist nicht erlaubt.
- Hunde dürfen grundsätzlich in den Allwetterzoo mitgebracht werden. Der Allwetterzoo behält sich allerdings vor, das Mitführen einzelner Hunde zu untersagen, wenn zu besorgen ist, dass für seine Mitarbeiter*innen, Besucher*innen oder andere Tiere eine Gefahr oder Störung ausgehen könnte. Besucher*innen mit häufig bellenden Hunden können mit ihrem Tier zum Verlassen des Zoogeländes aufgefordert werden.
- Hunde sind im Allwetterzoo ausnahmslos zu jeder Zeit an einer kurzen Leine zu führen und zu jeder Zeit zu beaufsichtigen. Das Anbinden und Zurücklassen des Hundes, z.B. vor begehbaren Anlagen, ist untersagt. Hunde dürfen vor Tiergehegen oder Volieren nicht hochgehoben werden; sie dürfen diejenigen Bereiche, in denen die Tiere gehalten werden, nicht betreten.
- Hundekot ist von der/dem jeweiligen Hundeführer*in umgehend sachgemäß zu entsorgen.
- Einige wenige Bereiche, die entsprechend gekennzeichnet sind, dürfen mit Hunden nicht betreten werden, z.B. die begehbaren Anlagen. Eine Ausnahme für Blindenhunde und andere Assistenzhunde kann im Interesse der Tiersicherheit (u.a. des Hundes!) nicht erteilt werden. Entsprechende Betretungsverbote für Hunde sind zu berücksichtigen.
- Der/Die Hundehalter*in trägt die alleinige Haftung für eventuelle verursachte Schäden (eigene, die der Westfälische Zoologischer Garten Münster GmbH oder Dritter) die durch die Mitnahme des Hundes entstehen.
- Unter Einhaltung der Persönlichkeitsrechte darf zu privaten Zwecken gerne in frei zugänglichen Bereichen fotografiert und gefilmt werden. Die Hinweise in einigen Häusern auf individuelle Fotografierverbote oder die Einschränkung ohne Blitzlicht zu fotografieren sind zu beachten.
- Das Bildmaterial darf sowohl im privaten Bereich als auch in Foren, die ausschließlich dem Wissensaustausch und Hobby im Bereich der Fotografie dienen, Verwendung finden. Dies schließt auch Datenbanken und Fotobörsen, in denen Fotos kommerziell gegen Nutzungs-/Lizenzgebühren angeboten werden, ein. Der Allwetterzoo Münster ist in diesem Fall nicht für die Einhaltung und das Vorliegen urheber- und/oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich, sondern dies liegt allein im Verantwortungsbereich derjenigen Personen, welche die Fotos und Filmaufnahmen vornehmen.
- Der Allwetterzoo Münster behält sich die kommerzielle und werbliche Verwendung von Motiven aus dem Zoo selbst vor.
- Filmen, Fotografieren sowie Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch den Allwetterzoo Münster. Die Genehmigung muss in jedem Falle schriftlich erteilt werden. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung kann ein Entgelt erhoben werden.
- Alle Einrichtungen der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH sind schonend und pfleglich zu behandeln.
- Sitz- oder Ruheplätze sind ausschließlich ihrer Zweckbestimmung entsprechend zu verwenden und bei Bedarf älteren oder bedürftigen Besucher*innen zu überlassen. Abfälle sind in die aufgestellten Behälter zu entsorgen.
- Erleiden Besucher*innen beim Besuch des Allwetterzoos Münster einen Schaden oder den Verlust von Gegenständen, ist dieser unverzüglich und möglichst noch vor dem Verlassen des Zoogeländes an den Eingangskassen zu oder bei der Verwaltung melden.
- Funsachen sind an den Eingangskassen oder im Zoo-Shop abzugeben; verlorengegangne Gegenstände können an der Kasse 1 abgeholt werden.
- Werbung auf dem Zoogelände, das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie die Durchführung von Aktionen, wie z.B. Hundetrainings oder Präsentationen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung des Allwetterzoos Münster gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen oder Zählungen.
- Das Werben für politische Parteien, Vereine, Kirchen oder andere religiöse Glaubenseinrichtungen sowie andere Organisationen ist untersagt. Das Verbreiten von Flugblättern, Flyern u. a. ist ohne gesonderte schriftliche Erlaubnis des Allwetterzoos nicht gestattet.
- Der Zoo-Parkplatz ist Privatgelände der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH. Er steht ausschließlich Mitarbeiter*innen, Anwohner*innen sowie Besucher*innen des Allwetterzoos (inkl. Pferdemuseum) und des LWL-Museums für Naturkunde zur Verfügung. Für seine Nutzung gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die am Parkplatz ausgehängten Einstellbedingungen. Für dort eingetretene oder verursachte Schäden jedweder Art haftet die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH nur, wenn ihren Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter*innen Verschulden zur Last fällt
- Die Nutzung des Parkplatzes ist entgeltpflichtig.
- Außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH nur, wenn und soweit ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter*innen, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf den/die Besucher*in vertrauen dürfen.
- Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
- Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wie im Fall zwingender gesetzlicher Vorschriften.
- Alle Hinweis sowie Anweisungen der Mitarbeiter*innen des Allwetterzoos Münster sind von allen Besucher*innen zu beachten und zu befolgen. Wenn diesen Anweisungen, Anleitungen oder Hinweisen nicht nachgekommen wird, können die Besucher*innen von der Benutzung der Einrichtung ausgeschlossen und vom Zoogelände verwiesen werden, ohne dass daurch ein Ersatzanspruch begründet wird. Ein Hausverbot kann ausgesprochen werden.
- Personen, die im Übrigen gegen die Zoo-Ordnung verstoßen, können ebenfalls unverzüglich vom Zoo-Besuch ausgeschlossen und mit einem Hausverbot belegt werden. Eine Rückerstattung des Kaufpreises für gelöste Eintrittskrten findet nicht statt.
- Die Westfälischer Garten Münster GmbH behält sich vor, bei Vorliegen der Voraussetzungen Strafanzeige zu erstatten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Für wirtschaftliche Belange der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (z.B. Umbuchungen von Veranstaltungen, Zahlungsbedingungen, Datenschutz etc.) gelten die aktuellen AGB der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH. Sie werden auf Wunsch ausgehändigt.
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
Die Geschäftsleitung
Münster, 31 Juli 2024